Strafverteidigung
Wer mit dem Vorwurf eines Verbrechens oder Vergehens konfrontiert ist, braucht mehr als eine Rechtsberatung.Vielleicht haben Polizei und Staatsanwaltschaft bereits empfindlich in Ihre Privatsphäre und Ihre Freiheitsrechte eingegriffen: Ihre Wohnung wurde durchsucht, Ihr Telefon abgehört. Sie sind festgenommen worden, die Polizei will Sie vernehmen...
Oft kommt in solchen Situationen ein Polizeibeamter mit dem einen oder anderen „guten Rat“ daher. Aber: auch wenn die Ermittlungsorgane nach dem Gesetz neutral sein sollen, tun Sie jetzt gut daran, sie als Ihre Gegner zu betrachten.
Sie brauchen jetzt an Ihrer Seite einen Verteidiger.
Vor Gericht stehen Sie unter Druck und sind unsicher. Ob es Ihnen nützt, eine Aussage zu dem erhobenen Vorwurf zu machen oder ob es schadet, ist schwer zu entscheiden. Und falls am Ende doch ein Schuldspruch herauskommt, ist Ihr Interesse, eine milde Bestrafung zu erreichen. Sie müssen dem Gericht in der richtigen Form und mit dem geeigneten Nachdruck deutlich machen, was zu Ihren Gunsten spricht.
Als Verteidiger an Ihrer Seite habe ich mit Ihnen eine Linie und ein Ziel bestimmt. Ich berate Sie, wie Sie sich im Gericht verhalten sollen, stelle geeignete Anträge und achte darauf, dass Ihre Verfahrensrechte gewahrt bleiben.
Aber auch, wenn Sie „nur“ einen Strafbefehl oder eine Vorladung als Beschuldigter erhalten haben, benötigen Sie einen Strafverteidiger, der ohne wenn und aber Ihre Interessen vertritt.
Nach fünfundzwanzig Berufsjahren als Rechtsanwalt und Strafverteidiger kenne ich diese Situationen in ihren vielen Facetten.
Mit meiner Dienstleistung biete ich Ihnen
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kompetente Strafverteidigung, auf Ihren Fall zugeschnitten, natürlich mit Rechtskenntnissen auf dem aktuellsten Stand
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schnelles und entschlossenes Handeln bei Festnahme oder Durchsuchung
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Entwicklung einer Perspektive für Ihr Verfahren, die die möglichen Nebenfolgen* berücksichtigt
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einen selbstbewussten Auftritt gegenüber Gericht und Staatsanwaltschaft , wo nötig
Oft ist eine Beiordnung als Pflichtverteidiger möglich. Dann übernimmt zunächst die Staatskasse einen Großteil meiner Gebühren.
Ich übernehme Strafverteidigungen in allen Gebieten des Strafrechts, auch des Jugendstrafrechts, und im gesamten Bundesgebiet.
Ich spreche fließend Englisch und Französisch sowie etwas Italienisch.