Nebenklage mit Mathias Wagner - Rechtsanwalt

Nebenklage, Zeugenbeistand

Wenn Sie durch eine Straftat geschädigt worden sind, bietet Ihnen die Strafprozessordnung Beteiligungsrechte: Sie können als Nebenkläger an dem Verfahren gegen den Beschuldigten teilnehmen. Ein Rechtsanwalt kann für Sie als Nebenklägervertreter auftreten, Akteneinsicht nehmen und Anträge stellen.

Vielleicht kann ein Antrag gestellt werden, mit dem Sie bei dem Beschuldigten eine Entschädigung geltend machen (Adhäsionsantrag). Unter Umständen kann durch eine Beiordnung erreicht werden, dass die Justizkasse die Kosten Ihres Anwalts trägt.

Als Zeuge haben Sie – neben der Aussagepflicht und der Wahrheitspflicht – auch Rechte nach der Strafprozessordnung.

Wenn Sie eine Zeugenladung erhalten, kann dies für Sie oder nahe Verwandte ein Problem sein. Vielleicht ist der Beschuldigte des Verfahrens, in dem Sie geladen werden, selbst ein naher Verwandter.

Sie können, wenn es droht, schwierig zu werden, einen Anwalt als Zeugenbeistand mitbringen. Auch hier besteht die Möglichkeit, dass die Staatskasse die Kosten trägt.

Gerne übernehme ich in diesen Fällen Ihre Beratung und Vertretung.